Altena. Gleich zweimal musste die Polizei in Altena, seit der Silvesternacht, wegen Schreckschusswaffengebrauch eingreifen. Ein 18-jähriger schoss an Silvester in die Luft und am Mittwochmorgen wurde ein 33-jähriger mit einer Pistole gesehen. Doof für ihn, bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten einen Cannabis-Anbau, so die Polizei in ihrer Pressemitteilung:

Ein 18-jähriger Altenaer begrüßte das neue Jahr an der Nordstraße mit Schüssen aus einer Schreckschusspistole und wunderte sich, dass plötzlich Polizeibeamte vor ihm standen. Gegen 0.30 Uhr am Neujahrsmorgen war die Ballerei beendet. Die Polizei stellte Waffe und Munition sicher. Der 18-Jährige räumte die Schüsse ein. Er war davon ausgegangen, die im Internet erworbene Pistole benutzen zu dürfen. Der Besitz solcher Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signal-Waffen ist in der Tat nicht verboten. Wer sie allerdings außerhalb des eigenen Hauses mitführen will, der braucht den sogenannten “Kleinen Waffenschein”. Ohne diesen Waffenschein begeht der Besitzer eine Straftat. Aber selbst mit einem “Kleinen Waffenschein” dürfen Besitzer ihre Waffen nur verdeckt tragen und nicht einsetzen. Das gilt auch in der Silvester-Nacht.


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Ein 33-jähriger Altenaer ist heute (Mittwoch) Morgen kurz nach 7 Uhr mit einer Schreckschusswaffe über die Drescheider Straße gelaufen. So sorgte er für einen Polizeieinsatz. Anrufer meldeten einen Streit zwischen zwei Personen vor einem Haus. Ein Mann habe eine Pistole in der Hand. Acht Minuten später war die Gefahr gebannt: Der offenkundig sehr verwirrte Mann lag fixiert auf dem Boden. Er ließ sich festnehmen und die Waffe abnehmen. Ein Drogenvortest lieferte verlief positiv. Ein Arzt nahm dem 33-Jährigen Blut ab für eine genauere Untersuchung. Anschließend wurde der Mann zwangseingewiesen. In der Wohnung fanden die Polizeibeamten eine Einrichtung zum Anbau von Cannabis samt Luftabzug und dem nötigen Zubehör. Auch in diesem Fall handelte es sich um Schreckschusswaffe mit PTB-Prüfsymbol. Der Besitzer muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Weil er zuvor ein Fahrzeug bewegt hatte, kommt außerdem der Vorwurf des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln hinzu.

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