Man liest heute auf Facebook nichts anderes mehr. Inhaber von Facebook-Gruppen bitten die Nutzer mit einem Posting, einem sogenannten “Disclaimer” zur neuen DSGVO zuzustimmen. Meistens in Form eines Kommentars wie z.B. mit “gelesen und akzeptiert”. Warum dieses total sinnlos ist, erklären wir Euch in diesem Beitrag.

Ab dem 25. Mai 2018 tritt die EU-weite DSGVO (Datenschutzgrund-Verordnung) in Kraft. Wikipedia schreibt dazu:


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“Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), englisch General Data Protection Regulation (GDPR), ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.”

Als Facebook-Gruppeninhaber ist man nicht Betreiber der Plattform und hat keine Möglichkeit, diese zu beeinflussen und ist nicht für die technische Umsetzung verantwortlich. Der Datenschutzerklärung von Facebook hat man mit der Anmeldung auf Facebook bereits zugestimmt. Eine Bestätigung in den Gruppen mit “gelesen und akzeptiert” ist somit sinnlos und überflüssig. Trotzdem kommentieren die Nutzer es wie die Lemminge.

Ein weiterer sehr guter und informativer Artikel zu diesem Thema, haben die Kollegen von “MIMIKAMA Zuerst denken – dann klicken” verfasst.

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Weitere Informationen zur DSGVO, findet Ihr unter dsgvo-gesetz.de.

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